deen

Beitragssatzung des Heimatvereins Datterode e. V.

§ 1 Allgemeines

Der Mindestjahresbeitrag ist auf das Kalenderjahr bezogen.


§ 2 Beitragshöhe für Vereinsmitglieder

Der Mindestjahresbeitrag wird auf 10 € festgelegt.


§ 3 Fälligkeit

Der Mindestjahresbeitrag wird am Anfang des Kalenderjahres fällig.


§ 4 Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder gemäß § 4a der Vereinssatzung sind von der Zahlung des
Mindestjahresbeitrages freigestellt.


§ 5 Verminderter Beitrag für Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist
ein Mindestjahresbeitrag von 5 € zu erheben. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres
gilt der Mindestjahresbeitrag entsprechend § 2.


§ 6 Verminderter Beitrag für Auszubildende und Studierende

Für Auszubildende und Studierende wird der Mindestjahresbeitrag von 5,-- € bis zum
Ende der Ausbildung bzw. Studiums, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
festgelegt. Danach gilt der Mindestjahresbeitrag gemäß § 2.


§ 7 Änderungen der Mindestjahresbeiträge

Änderungen der Mindestjahresbeiträge sind durch eine Mitgliederversammlung
zu beschließen. Dazu sind die Stimmen von zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder erforderlich.


§ 8 Gültigkeit

Die Beitragssatzung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. März 2011
am 01. April 2011 in Kraft.

gez.

Thomas Beck
Vorsitzender

gez.

Heiko Beck
Stellvertretender Vorsitzender