Beitragssatzung des Heimatvereins Datterode e. V.
| § 1 | Allgemeines | |
| Der Mindestjahresbeitrag ist auf das Kalenderjahr bezogen. | ||
| § 2 | Beitragshöhe für Vereinsmitglieder | |
| Der Mindestjahresbeitrag wird auf 10 € festgelegt. | ||
| § 3 | Fälligkeit | |
| Der Mindestjahresbeitrag wird am Anfang des Kalenderjahres fällig. | ||
| § 4 | Ehrenmitglieder | |
| Ehrenmitglieder gemäß § 4a der Vereinssatzung sind von der Zahlung des Mindestjahresbeitrages freigestellt. |
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| § 5 | Verminderter Beitrag für Jugendliche | |
| Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Mindestjahresbeitrag von 5 € zu erheben. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres gilt der Mindestjahresbeitrag entsprechend § 2. |
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| § 6 | Verminderter Beitrag für Auszubildende und Studierende |
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Für Auszubildende und Studierende wird der Mindestjahresbeitrag von 5,-- € bis zum Ende der Ausbildung bzw. Studiums, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, festgelegt. Danach gilt der Mindestjahresbeitrag gemäß § 2. |
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| § 7 | Änderungen der Mindestjahresbeiträge | |
| Änderungen der Mindestjahresbeiträge sind durch eine Mitgliederversammlung zu beschließen. Dazu sind die Stimmen von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder erforderlich. |
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| § 8 | Gültigkeit | |
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Die Beitragssatzung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. März 2011 am 01. April 2011 in Kraft. |
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gez. Thomas Beck |
gez. Heiko Beck |
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