Die Sage und das Spendenmahl von der Boyneburg

Das wiederkehrende Ereignis am Himmelfahrtstag lockt jährlich bis zu mehreren Tausend Menschen auf das Plateau der Boyneburg. Ein in der Region einzigartiges Volksfest hat sich hier über viele Jahre entwickelt, das - auf Historie beruhend - die Besucher aller Altersgruppen aus nah und fern anzieht. Die Einzigartigkeit hat immer wieder auch ihren Niederschlag in den Medien gefunden. Selbst ehemalige Bewohner aus den Dörfern des ehemaligen Gerichts Boyneburg, die nicht mehr im Nahbereich wohnen, zieht es zu Himmelfahrt in die alte Heimat zurück – und dies unabhängig von der jeweiligen Witterung. Bei einer im  allgemeinen fröhlichen und herzlichen Atmosphäre nehmen die Menschen, wenn auch leider immer weniger, am Gottesdienst teil und in der Folge „balgen“ sie sich mehr oder weniger alle um die vom Baron von Boyneburgk und seinen Mitarbeitern in die Menge geworfenen Brote. Ruhten früher der Verzehr von Getränken und Speisen sowie der Verkauf von Süßigkeiten während des Gottesdienstes, so stört heutzutage leider der entsprechende Lärmpegel mehr oder weniger die Andacht, in der auch die Sage der drei Fräulein von der Boyneburg traditionell verlesen wird. Dennoch ist es eine erlebenswerte Veranstaltung, die ein Eckpfeiler im Jahresablauf der hiesigen Bewohner darstellt.

Zur Boyneburg-Spende (1.) und ihrem Alter (2.) haben Dr. Gerhard Seib und Dr. Karl Kollmann in dem Chronik-Buch zur 850 Jahrfeier Datterodes1 Beiträge mit reichhaltigen Quellenangaben publiziert, die wir im Folgenden mit freundlicher Genehmigung der Verfasser veröffentlichen. Unter 3. sind die verschiedenen Variationen der zugrunde liegenden Sage abgedruckt.Am Ende dieser Seite wird von Zeit zu Zeit über den aktuellen "Stand" der Tradition berichtet.

 

1. DieBoyneburg-Spende  Dr. Gerhard  Seib

Die im Folgenden behandelte Spende gehört in den großen Rahmen der sogenannten Spendmahle und findet jährlich auf der Boyneburg im Kreis Eschwege (heute: Werra-Meißner-Kreis) statt. Die Stätte, auf der sie gereicht wird, hatte über Jahrhunderte für den hessisch-thüringischen Grenzraum eine besondere Bedeutung. Das 513 m hohe Plateau diente in vor- und frühgeschichtlicher Zeit als Volksburg, der nördliche Sporn trug in hoch- und spätmittelalterlicher Zeit zunächst eine Grafenburg, dann eine staufische Reichsburg und später - unter baulicher Veränderung der hochmittelalterlichen Situation - die Burg der Herren von Boyneburg, deren geringe Reste heute noch erhalten sind. Ursprung und Herkunft der eigentümlichen Spende wird von der Bevölkerung und auch in der Literatur in das „dunkle" Mittelalter gelegt und durch die enge Verbindung mit einer Sage gleichsam auf eine mystische Wurzel zurückführt. Die früheste Fassung jener bekannten Sage „Das Fräulein von Boyneburg“ findet sich bei den BrüdernGrimm in ihrem Werk „Die deutschen Sagen“; danach wird sie in nahezu allen hessischen Sagenbüchern wiedergegeben. Da die Sage, die mit mehreren Varianten überliefert ist, bekannt sein dürfte, ersparen wir uns ein Referieren der publizierten Fassungen, von denen die wichtigsten in den Anmerkungen genannt werden und geben eine handschriftlicheAufzeichnungder Sage wieder, die A. von Boyneburg am 21.3.1888 an den neueingeführten Pfarrer Hochhuth zu Datterode geschickt hat. Die Sage wird stets - meist in dieser Fassung - in dem Festgottesdienst von dem Pfarrer zu Datterode referiert: „In grauer Vorzeit, vor langen Jahren - als diese Burg noch bewohnt wurde von dem Geschlechte derer von Boyneburgk, lebten hier auch in inniger Liebe verbunden, 3 Schwestern. Von diesen Schwestern hatte der jüngsten, die während eines Gewitters geboren war, einstens geträumt, sie würde durch ein Gewitter ihr Leben verlieren. Als sie nun ihr 18tes Jahr erreicht, zog ein starkes Gewitter über die Burg heran und blieb drei Tage und Nächte über derselben stehen, wodurch die Bewohner des Schlosses in große Furcht und Schrecken versetzt wurden. Da erinnerte sich das jüngste Fräulein ihres gehabten Traumes und theilte ihn ihren Schwestern mit, die beschlossen, sich für ihren Liebling zu opfern; die Schwester sorgfältig verbargen, vor das Burgthor eilten, in inbrünstigen Gebet des Himmels Schutz und Gnade erflehten und bereit waren zu sterben. Doch das Gewitter wich nicht, gewaltiger dröhnte der Donner und mächtig zuckten die Blitze, Furcht und Schrecken erregend; da erkannte das jüngste Fräulein ihr Schicksal, muthig und Gott vertrauend zog sie hinaus vor die Burg, in einem heißen Gebet empfahl sie dem Höchsten ihre Seele,- da zuckte ein Blitzstrahl und sie war verschwunden - , auch das Gewitter war gewichen, es war versöhnt. Ihr zum Gedächtnis wird diese Spende vertheilt."

Die Stiftung der Spende durch das zum Tode geweihte Fräulein von Boyneburg, die in ihrem Testament - nach einem Teil der überlieferten Sagenfassungen – bestimmt haben soll, „daß an ihrem Todestage die ganze Gemeinde gespeist und beschenkt werden sollte“, ist also keineswegs allein in dieser Form überliefert. Nach anderer Auffassung soll die Spende von den Eltern der Jungfrau gestiftet worden sein. In der Katastervorbeschreibung von Datterode aus dem Jähre  1844 hören wir von einer sonst nicht wiederkehrenden Version der Sage: „Die Zeit der Zerstörung dieser Burg (Boyneburg) ist unbekannt und wird hier in einer Sage erwähnt, nach welcher das Schloß Boyneburg zuletzt von einer Fräulein von Boyneburg bewohnt gewesen seyn soll, die in einem Testamente eine bedeutende Summe an die Armen vermacht habe, und kurz darauf in einem furchtbaren Gewitter vom Blitz erschlagen worden sey. Nach diesem Ereignisse wäre das Schloß unbewohnt geblieben und in eine Ruine verfallen. Was hieran Wahres, weiß man nicht, jedoch soviel ist gewiß, daß von uralten Zeiten her bis auf die gegenwärtige auf der Boyneburg jährlich am Gründonnerstage nach einem feierlichen Gottesdienste eine Spende unter die Armen der Umgegend vertheilt wird, wovon weiter unter § 16 gehandelt werden wird.“

Die enge Verquickung der Spende mit der Sage hat bereits im vorigen Jahrhundert Forscher auf den Plan treten lassen, die sich nicht zuletzt durch die Spendenelemente, Brot und Speck, und die Tatsache, dass die Spende früher am Gründonnerstag gereicht wurde, für einen vorchristlichen Ursprung des Spendbrauches ausgesprochen haben. So bemerkt H. v. Pfister „Geschichte und Sage, Christentum und Heidentum greifen wunderbar hier ineinander. Der Donnerstag soll eben ans Gewitter, an Der, den Donners-Gott, gemahnen. Sonstiger Aberglaube gerade des grünen Donnerstages ward an seinem Orte erwähnet“. Auch E. Wenzel glaubt, das Spendmahl als Überrest einer uralten Donarverehrung ansehen zu dürfen. Dieser Gedanke, der unter Heimatforschem bis heute sehr verbreitet ist, da er auch in der Literatur mehrfach nachgelesen werden kann, lebte dann im Dritten Reich stark auf, was sich in der Art der Veranstaltung selbst (als Massenkundgebung) in der zeitgenössischen Literatur niedergeschlagen hat.

Allerdings gibt es in der archivarischen Überlieferung und in der Literatur Hinweise auf die Stifterin als einer historischen Persönlichkeit. Der früheste Beleg für die Stiftung selbst begegnet in der Vorbeschreibung des Urkatasters von Datterode (o. J.!) aus etwa 1745 unter „Kirchen und Jus Patronatus“:
„...wie denn ein jedesmaliger allhiesiger Prediger alle grüne Donnerstage auf dem alten und wüsten Schloß Boyneburg bey austheilung der Spende eine Predigt halten muß, wovon bey Wichmannshausen ein mehreres beschrieben worden.“

R. Engelhard schreibt 1780 unter Datterode: „Er (der Pfarrer) muß, einem neueren Dorfbuche zufolge, jährlich am grünen Donnerstage auf dem Schlosse Boyneburg unter freyem Himmel eine Predigt halten. Nach deren Endigung werden die Armen, ein Jahr um das andere, von der regierenden Landesherrschaft wegen des erkauften Bischhäuser Antheils und den von Boyneburg gespeiset.“

Dies die beiden frühesten Belege für die Spende. Direkte Hinweise auf die Stifterin finden sich erst viel später. Der Verfasser der Vorbeschreibung von Datterode aus dem Jahre 1844 bemerkt bereits, dass „förmliche Stiftungsurkunden“ über die Spende nicht vorhanden seien. In der Tat ist es nicht möglich, die Stiftung des Legates genau zu bestimmen, da keinerlei Unterlagen dazu weder im Pfarrarchiv zu Datterode noch bei der Familie von Boyneburg oder im Marburger Staatsarchiv vorliegen. C. Hessler und H. Bierwirth/H. Schindewolf nennen eine Freifrau von Boyneburg, geborene Gräfin von Wartensieben, als Stifterin. Der Verfasser der Bischhäuser Ortschronik, Friedrich Köhler, gibt Karoline von Boyneburg als Stifterin der Spende an. Johann Christoph von Boyneburg, Hessen-Casselischer Kammerherr, war zweimal mit einer geborenen Reichsgräfin von Wartensieben verheiratet. Da er die zweite Ehe mit Caroline, geb. Reichsgräfin von Wartensieben, erst 1751 einging, scheidet diese als Stifterin aus; es wird vielmehr seine erste Frau Charlotte, geb. Reichsgräfin von Wartensieben, in Frage kommen, mit der er sich im Jahre 1722 verheiratet hat. Sie starb 1750 und liegt in der Pfarrkirche zu Wichmannshausen begraben.

Das Legat dürfte somit im 3. Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts gestiftet worden sein. Diese zwar nur indirekt zu erschließende Angabe der Stiftung soll nun keinesfalls ernüchternd und entmythologisierend auf das Spendmahl und seine Herleitung aus der heimatlichen Sage wirken. Vielleicht festigt das Armenlegat des 18. Jahrhunderts lediglich ein wesentlich älteres, denn im Anfang des 19. Jahrhunderts wird die Spende stets als „uralt“ bezeichnet.

Neben den z. T. nüchternen Überlieferungen der rechtlichen Seite des Spendmahls haben sich auch manch brauchtümliche Formen erhalten. Zunächst soll die rechtliche Verankerung der Stiftung in ihrem historischen Werdegang - soweit wie möglich - aufgrund archivarischer Nachrichten beleuchtet werden. Die Spende ist für die Armen der ehemaligen boyneburgschen Dörfer Bischhausen, Datterode, Grandenborn, Kirchhosbach, Langenhain, Otmannshausen, Reichensachsen, Röhrda und Wichmannshausen gestiftet worden. Sie fand bis zum Jahre 1902 einschließlich am Gründonnerstag - seither an Christi Himmelfahrt - im Anschluß an einen um 13 Uhr abzuhaltenden Gottesdienst statt, den der Pfarrer von Datterode in seiner altüberlieferten Funktion als Kaplan auf der Boyneburg zu halten verpflichtet ist. Nach der Predigt singen - soweit es sich zurückverfolgen lässt - die Schulkinder von Datterode unter Leitung ihres Lehrers einen Choral. Dafür werden Schüler und Lehrer mit einer besonderen Zuwendung - offensichtlich auf Wunsch der Stifterin hin - bedacht. Den ältesten Hinweis auf ein Naturalhonorar für den Lehrer von Datterode gibt das Datteröder Urkataster von etwa 1745:
„Von dem singen so nebst einer Predigt allen grünen donnerstag auf dem alten und wüsten Schloß Boyneburg geschehen muß, (wobey alternative von gnädigster Herr-
schaft und dem Cammer-Herren von Boynebürg eine Spende an Speck und brodt aus-
getheilet wird) 3 lb speck und 4 leibe brodt.“ Dieses Honorar gehörte zu seinen beständigen „Besoldungsstücken".

Eigentümlicherweise wird in der Vorbeschreibung des Urkatasters im Zusammenhang mit dem Spendegottesdienst nichts von einem Honorar an den Pfarrer berichtet. Umso ausführlicher ist demgegenüber der Bericht bei Wilhelm Bach aus dem Jahre 1835, der wörtlich wiedergegeben wird:
„Die vorhin erwähnte Predigt am Gründonnerstage wird jährlich um die Mittagsstunde in den Trümmern der Boynebürg auf der Stelle, wo einst die Burgcapelle gestanden, oder, wenn bei schönem Wetter dieser Raum für die Versammlung zu enge ist, auf dem großen grünen Vorhofe hei einem feierlichen Gottesdienste gehalten. Nach Beendigung desselben wird den Armen des ehemaligen Gerichts Boyneburg eine von Alters in dieser Familie gestiftete Spende ausgetheilt, bestehend in Brod, welches aus 3 Malter Roggen gebaggen ist, und in Speck von einem gemästeten Mühlenschwein, 6 rhtl. an Werth. Der Pfarrer übergiebt diese vor dem Gottesdienst an ihn abgelieferten Gegenstände, um welche die Versammlung einen großen Kreis gebildet hatte, nebst den von den Schulzen und Kirchenältesten der zunächst um die Burg liegenden Orte aufgestellten Armen-Verzeichnissen, den anwesenden Forstbedienten von Bischhausen oder Wellingerode zur Austheilung. Der Ueberrest wird an entferntere Arme, die sich einfinden, vertheilt. Das Brod mußten ehedem die v. Boyneburgischen Pachter zu Bischhausen und Wichmannshausen, und ein Müller zu Reichensachsen das Schwein liefern. Seitdem aber die adeligen Güter an den Staat übergegangen sind, wird beides von der Renterei zu Reichensachsen besorgt. Der Pfarrer erhält als Besoldungsstück, vermuthlich für seine Bemühung, von dem Brode 12 Laibe, jeden zu 7 bis 8 Pfund an Gewicht, und von dem Schwein einen Hinterschinken, welches beides er ehemals auf der Burg kurz vor dem Gottesdienst empfing, nunmehr aber bei der Renterei im Empfang nehmen läßt.“

Noch ausführlicher ist der Bericht in der Katastervorbeschreibung von Datterode aus dem Jahre 1844:
„Ferner ist hier der im § l bereits gedachten Spende zu erwähnen, welche alljährlich auf Gründonnerstag auf der Ruine Boyneburg unter die Armen vertheilt wird. Diese, der Sage nach von der letzten Bewohnerin der Boyneburgk, einem Fräulein von Boyneburg gestiftete Spende bestehet:
a) in einem von dem Besitzer der Mittelmühle zu Reichensachsen jährlich zu liefernden fetten Schweine, im Gewicht 110-115, auch 120 Ib. schwer, das der zeitige Rentereibeamte daselbst schlachten läßt und die Räucherung des Speckes und Schinkens besorgt, wogegen er Kopf, Füße und Eingeweide des Schweines erhält.
b) In 3 Seitens des Staates abgegeben werdenden Malter Korn, Boyneburger Maas, das der Rentereibeamte mahlen und zu Brot backen läßt. Ist solchergestalt die Spende zum Vertheilen zugerichtet, und mittelst einer Dienstfuhre auf der Boyneburg angekommen, dann wird nach feierlichem Gottesdienste auf freiem Platze, wobei der Pfarrer von Datterode die Predigt zu halten und der Schullehrer mit den Schulkindern von daher den Gesang zu führen hat, unter Leitung des Rentereibeamten und des betreffenden Revierförsters in folgender Weise zur Vertheilung zu schreiten:
1) der zeitige Rentereibeamte erhält l Schinken
2) der zeitige Pfarrer von Datterode erhält l Hinterschinken und 12 Brode
3) früher der adelich v. Boyneburgische Jäger, jetzt der Staatsrevierförster des Langenhainer oder Bischhäuser Forstes alternative jährlich 4 lb. Speck und 12 Brode
4) der Schullehrer zu Datterode 4 lb. Speck und 8 Brode
5) jeder Schulknabe zu Datterode, welcher dem Gesange beiwohnt: l kleines Brödchen und 1 Stückchen Speck und
6) wird der hiernach verbleibende Theil der Spende unter die auf der genannten Ruine anwesenden Armen, vorzugsweise an die der Umgegend, auf den Grund der von den Ortsvorständen eingelieferten Armenverzeichnisse vertheilt.
Diese zu 2), 3) und 4) genannten Brode wiegen nach Angabe der Renterei 6 bis 7 lb. sollen aber nach der Behauptung des Pfarrers wenigstens 7 Pfund und der Hinterschinken 9 bis 10 lb. schwer sein müssen; auch ist von der Renterei erklärt, daß da die voraufgeführten Angaben sich nur auf gesammelte Nachrichten gründen, indem ältere Dokumente darüber nicht vorhanden wären, - es sich von selbst verstehe, wie diese Nachrichten keinem Theil einen Anspruch auf Entschädigung geben, wenn die fragliche Spende Seitens des Staates eingezogen oder sonst eine Abänderung damit vorgenommen werden und dadurch die erwähnten Emoluments und Spenden ganz oder theilweise wegfallen sollten. Der Pfarrer zu Datterode protestirt hiergegen und nimmt die aufgeführten Beträge für die Pfarrei und Schule daselbst als Besoldungsstücke fortwährend in Anspruch. Förmliche Stiftungsurkunden über obige Legate und die Spende liegen nicht vor.“

Bemerkenswert dürfte in diesem Zusammenhang sein, dass die Boyneburg-Spende auch Dienste an die Untertanen mit sich gebracht hat; darüber berichtet die Katastervorbeschreibung von Reichensachsen aus dem Jahre 1843:
„Außer diesen abgelößten Diensten hat die Renterei Reichensachsen einen weiteren angeblich nicht abgelößten Spanndienst gefordert. Den altherrschaftlichen Spanndienstpflichtigen dahier soll nämlich die Verpflichtung obliegen, in der Reihe der übrigen altherrschaftlichen Spanndienstpflichtigen zu Bischhausen, Grandenborn, Kirchhosbach, Rechtenbach, und Wichmannshausen, jedes Jahr das am Gründonnerstag auf der Ruine Böneburg unter die Armen vertheilt werdende Spendebrot von 3 Boyneb. Malter Korn und den geräucherten Speck von einem Mühlschwein vom hiesigen Renthof auf die gedachte Ruine zu Dienst zu fahren. Der Dienst soll auf den altherrschaftlichen Hufengütern der Pflichtigen haften und denselben ein Dienstgebühr von drei g. Gr. (= guten Groschen) oder 3 Sgr. (= Silbergroschen) 9 H. {= Heller) und vier kleinen Leibchen Brod auf jedes Stück Anspann-Vieh, jedoch nie mehr als 16 solche Leibchen verabreicht werden. Die altherrschaftlichen Hufenbesitzer haben indeß erklärt, daß der fragliche Dienst ihnen gar nicht bekannt und seit länger als 30 Jahren von der hiesigen Gemeinde nicht geleistet worden sei, daß die Ablösung der auf den altherrschaftlichen Hufen gehafteten Dienstlast stattgefunden habe und daß deshalb einer jeden weiteren Anforderung widersprochen werde.“

Immer wieder hat es hinsichtlich des Gewichts der Brote Unstimmigkeiten gegeben, wie aus dem Schriftwechsel zwischen dem Pfarrer zu Datterode als federführendem Aufsichtsbeamten - neben dem Revierförster und dem Rentmeister - und dem Landratsamt Eschwege zu entnehmen ist. Nach der Verordnung vom 29. Juni 1821, „die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend“, unterstehen u. a. „milde Stiftungen“ der allgemeinen Aufsicht und Leitung des „Kreisraths“.

Auf Antrag des Datteröder Pfarrers an das kurfürstliche Konsistorium in Kassel gewährt dies mit Schreiben vom 18. Mai 1847 (Nr. 2471) die „Naturalpräsentationen" für Pfarrer und Lehrer in „Geldäquivalente“ umzuwandeln. Fortan werden dem Pfarrer anstatt des Schinkens und der 12 Laibe Brot 4 Rt., 4 Sgr. 8 H. gezahlt, dem Lehrer anstelle von 4 lb. Speck und 8 Laiben Brot 2 Rt. 6 Sgr. 11 H.

Wiederholt bitten die Pfarrer in der Mitte des vorigen Jahrhunderts den Rechtsnachfolger der Stifterin, den Staat, den Gottesdienst und die Verteilung der Spende vom Gründonnerstag eventuell auf Quasimodogeniti oder einen späteren Sonntag zu verlegen oder aber den Platz vor der Kirche in Datterode dafür benutzen zu dürfen. In manchen Jahren habe der Schnee so hoch gelegen, „daß es unmöglich war, den Gipfel des Berges mit der Spende zu erreichen“. 1845 ist dann auch tatsächlich die Spende wegen schlechten Wetters von dem Pfarrer Eisenberg auf den Platz vor der Datteröder Kirche verlegt worden. Nur in Ausnahmefällen wurde die Genehmigung zu einer Verlegung der Spende erteilt.

Der Superintendent von Allendorf schreibt am 6. Mai 1853 an den Pfarrer zu Datterode: „Zwar erkenne ich, daß mehrere Gründe das Urteil, daß es zweckmäßiger sei, wenn die Boyneburger Armenspende an einen andern Orte oder andern Tag als bisher vertheilt würde, rechtfertigen; allein andere Gründe, die mir wichtiger erscheinen, halten mich ab, dem Gesuche des Herrn Pfarrers Assmann zu entsprechen, und bestimmen mich auf Erhaltung des uralten Herkommens zu bestehen. Stiftungen müssen nach der Landesverfassung, deren Bestimmung in diesem Punct das eigne Gefühl eines Jeden billigt, nach dem Willen des Stifters verwaltet werden. Was der Willen der Stifterin in vorliegendem Falle ist, zeigt das uralte Herkommen gleich klar als geschriebener Buchstabe könnte. Die Rechtsnachfolger derer von Boyneburgk-Hohenstein würde mit vollem Recht dagegen Einwendungen machen können, wenn man Ort und Tag, an dem sie zu liefern haben, veränderte. Daß das Volk altes Herkommen achte, als etwas Geheiligtes ansehe, ist möglichst zu fördern, keineswegs noch mehr, als es in unserer Zeit vielfältig geschah, zu vermindern. Die betheiligten Gemeinden würde murren, wenn man das Herkommen störte, zumal wenn sie in einer derselben nach der Veränderung ein öffentliches Unglück vorkäme, vor dem sie bisher, wo die alte Sitte bewahrt wurde, bewahrt blieben.“

Das Königliche Konsistorium in Kassel genehmigte am 24.01.1903 den Antrag zur Verlegung des Spendegottesdienstes vom Gründonnerstag auf Christi Himmelfahrt. Bei schlechtem Wetter hatte die Spende verschiedentlich auf der Datterpfeife (Rittergut Boyneburgk) am Fuße des Burgberges stattfinden müssen. Bei Regenwetter findet dort auch heute die Feier statt.

Ab 1872 wird die Spende wieder allein von der Familie von Boyneburg gestellt; sie ist im Grundbuch verankert. Bisweilen sah sich das Landratsamt in Eschwege als Aufsichtsbehörde veranlasst, aufeine ordnungsgemäße Einhaltung der überkommenden Formen zu achten. In den Schreiben geht es vor allem um die gerechte Verteilung der Spende. Allerdings legten auch die von Boyneburg stets Wert aufeinen traditionsgemäßen Ablauf des Spendmahls. So schreibt A. von Boyneburg am 28.3.1884 an das königliche Landratsamt zu Eschwege: „Zur Erhaltung dieser Armenspende in ihrer altehrwürdigen Weise ist es erforderlich, die in den letzten Jahren eingeschlichene Nachsicht, die Spende, nachdem sie auf die Burg gebracht und vom Prediger eingesegnet worden, den Bürgermeistern auf Grund eines eingerichteten Armenverzeichnisses zuzuzählen, worauf die Gabe von den Bürgermeistern in ihren Gemeinden nach Belieben vertheilt wurde - soviel wie möglich zu beschränken und wiederum auf ihre Bestimmungen zurückzuführen, damit der Gottesdienst auch vor Menschen, insbesondere den Beschenkten, gehalten werde und nicht lediglich der Spenderin allein zum Gedächtniß vor kahlen Mauern und Bäumen.“

Die Spende umfasst - auch heute noch - 700 Brote zu je einem Pfund und 16 Pfund Speck, in eine unterschiedliche Zahl von Lotstücken geteilt. Die Schulkinder von Datterode erhalten je ein Brot und ein Stück Speck. Der übrige Speck wird je nach dem Verhältnis der Armen in l-, l 1/2, 2- und 2 1/2- Pfund-Stücken mit den Broten an die verschiedenen Gemeinden abgegeben (Anm.: Heute wird in Datterode der Speck in aller Regel nicht mehr weiter gegeben - bis vor einigen Jahren erhielt ihn Anna Hose - vgl.Die Botenfrauen“). Die Bürgermeister der betreffenden Orte müssen Armenlisten 8 bzw. 14 Tage vor Gründonnerstag an den Pfarrer zu Datterode einreichen; es wurde im übrigen stets Wert darauf gelegt, dass gesunde Bedürftige sich persönlich auf der Burg einfanden. Heute werden die Brote zwar auch laut Listen verabfolgt, doch da der materielle Wert der Spende nicht mehr besteht, wird der Brauch etwas lockerer gehandhabt. Alte und Kranke erhalten heute vornehmlich die Brote. Nach der Einsegnung der Spende durch den Pfarrer wird auch gegenwärtig noch die Verteilung von den Bürgermeistern oder Ortsdienern vorgenommen. Der Ablauf und eine ganze Anzahl von Einzelzügen in der Boyneburg-Spende haben sich bis auf den heutigen Tag in der altüberlieferten Form erhalten. Deshalb können wir uns bei der Schilderung der derzeitigen Erscheinungsform des Spendmahls kurz fassen.

Dadurch, dass die Boyneburg ein beliebtes Wanderziel geworden ist, und zudem Himmelfahrt meist schönes Frühlingswetter herrscht, kommen neben den Bewohnern aus den neun Dörfern um die Burg, die direkt an der Spende beteiligt sind, auch viele Fremde von nah und fern und wohnen dem Gottesdienst und der nachfolgenden Verteilung der Brote bei. Heute werden meist 1000 Brote gebacken, so dass etwa 300 davon zur freien Verfügung stehen; diese werden unter die Anwesenden geworfen. Die festliche Ausgestaltung des Gottesdienstes hat in den letzten Jahren zugenommen. Waren es ursprünglich nur die Schulkinder von Datterode, die den Choral „Lobe den Herren" sangen, so wirken heute vereinigte Posaunenchöre des Netratales, Männer-, Kinder- und Jugendchor mit. 1959 wurde erstmals eine Kollekte erhoben für die Hungernden in der Welt.

Die Boyneburg-Spende ist geradezu ein Volksfest geworden. Auf dem Turnierplatz stehen Verkaufsbuden und Stände, wo Getränke, Bratwürstchen und Süßigkeiten gereicht werden. Die Boyneburg wird am Himmelfahrtstag gleichsam zu einem Wallfahrtsort im hessisch-thüringischen Grenzraum. Die starken Stimmungswerte, die sich hier vom Gottesdienst, altem Brauch, historischer Stätte und frühlingshafter Natur ausgehend verbinden, sprechen den modernen Menschen sehr stark an. Der Verfasser konnte dies aus eigener Anschauung mehrfach erleben. Die Beliebtheit, zu der Boyneburg-Spende zu pilgern, hat also in den letzten Jahren unter den „Nichtbeteiligten" stark zugenommen. So konstant die wesentlichen Elemente im Ablauf des Spendmahls während des überschaubaren Zeitraums von etwa 200 Jahren sind, scheinen sich durch die immer stärker werdende Zahl der „Besucher" vielleicht künftig noch andere Nebenerscheinungen und Bereicherungen im Ablauf des Brauches einzustellen. Die 300 mehr gebackenen Brote sind bereits als Konzession an die Besucher zu werten.

Die Sage erzählt, dass bei einer Verlegung der Spende auf einen anderen Tag, der Wagen, der die Spende fahren sollte, nicht den Weg hinaufkam. „Es wird auch erzählt, dass als einmal die Spende unterblieb, sich im Berge ein solcher Geistertumult erhoben habe, dass man schleunigst das Versäumte nachholte. Auch 1808, zur Zeit Jeromes, soll man die Spende unterlassen, der König aber, dem ein schreckliches Gesicht erschien, alsbald seinem Finanzminister befohlen haben, die Spende wieder freizugeben“.

Den einpfündigen Broten, jenen „Boyneburg-Laibchen", spricht man eine besondereBedeutung zu; sie dienen zu Hause zum Schutze gegen Blitzgefahr das ganze Jahr hindurch und werden daher sorgfältig auf dem Schrank aufbewahrt. Ebenso sagt man dem Speck der Spende diese Wirkung nach. An diesem Brauch, die Brote zu Hause aufzubewahren, hält man heute noch fest, wie sich Verfasser persönlich in mehreren Familien überzeugen konnte; wie sich überhaupt die Bevölkerung mit der Boyneburg-Spende sehr verbunden weiß. Selbst die ältesten Bewohner der betreffenden Dörfer lassen es sich nicht nehmen, an der Feier teilzunehmen, insofern sie den recht beschwerlichen Weg auf den Burgberg noch bewältigen können. Mit großer Andacht nehmen sie am Verlauf des Gottesdienstes und des Spendmahls bei.

Das Motiv der Sage als Ursache der Spende kehrt in ganz ähnlicher Form im Zusammenhang mit dem Landecker Schloss (bei Schenklengsfeld, Kreis Hersfeld) wieder. Es ist schon an anderer Stelle darauf hingewiesen worden, daß die Boyneburg-Spende zu den sogenannten Spendmahlen gehört, deren große Verbreitung im Spätmittelalter und der Frühneuzeit bis ins 18. Jahrhundert bekannt ist. Sucht man nach verwandten Spendbräuchen, die ihre Herkunft von einer Sage mit einem ganz ähnlichen Motiv ableiten, so muss zunächst die sogenannte Armen-Spende in Immigenhain (Waldeck) genannt werden; nur ist hier der Tag der Spende nicht überliefert.

Was nun den ursprünglichen Stiftungstag des Spendmahles angeht, so nimmt der Gründonnerstag direkten Bezug auf das Abendmahlsgeschehen. In diesem Zusammenhang muss an eine Stiftung für die Armen der Stadt Marburg, die bis zum Jahre 1525 auf dem Pfarrhof (Marienkirche) verbunden mit Fußwaschungen vorgenommen wurde, erinnert werden. Ebenfalls am Gründonnerstag wurde die angeblich 1375 gestiftete sogenannte „weiße Spende" zu St. Dionys zu Eschwege als Armenspende ausgeteilt. Ferner war die Spende der „Mendelbrote" zu Diez am Gründonnerstag fällig.

Die Boyneburg-Spende wurzelt wie die drei anderen Spenden im christlichen Gedankengut, gehört also nicht zu den Frühlingsmahlen des Gründonnerstages, die im HDA genannt werden. Bis zum Ersten Weltkrieg wurde am Mittwoch vor Ostern an Arme und sämtliche Schulkinder der Stadt Hofgeismar eine aus sogenannten Studewecken bestehende Spende verteilt, die der Sage nach von der letzten Burgfrau auf Schloss Schöneberg bei Hofgeismar gestiftet sein soll.

Für die Vorlegung der Spende auf den Himmelfahrtstag lassen sich allerdings auch einige Parallelen aufzeigen. So wurde bis zum Ersten Weltkrieg in Holzhausen, Kreis Eschwege, eine Spende an die Armen der ehemaligen von Buttlarschen Dörfer Holzhausen, Renda, Markershausen und Unhausen verteilt. Dass man an Christi Himmelfahrt wandert und historische Stätten aufsucht oder im Freien tanzt, hat eine lange Tradition. Auch das Abhalten von Festen an historischer Stätte erfreut sich vielerorts großer Beliebtheit; es sei in diesem Zusammenhang nur an das Schönauer Himmelfahrtsfest erinnert.

Nun zu den Elementen des Spendmahls: Brot und Speck. Auch in dieser Hinsicht steht die Boyneburg-Spende in brauchtümlichen Traditionen; Brot und Speck sind geläufige Elemente der Armenspende. Einige Beispiele aus dem heimatlichen Raum mögen genannt werden.

Zunächst sei auf die Speck- und Brotverteilung zu Allendorf verwiesen, die auf eine Sage zurückgeführt wird. Ferner existierte in Eschwege eine Armenspende, von der uns Johann Bange im Jahre 1599 berichtet, die auf ein Gelübde der Bürger der Stadt im Zusammenhang mit dem großen Unwetter des Jahres 1405 zurückgeht und aus Brot und Speck für die Armen der Stadt bestanden hat. Schließlich sei noch an die sogenannten Margaretenspende in Witzenhausen erinnert, die von der Bürgersfrau Margarethe Gudenus jener Zeit gestiftet wurde und heute noch seit dem Jahre 1597 am Margarethentag (13. Juli) im Form von Brot und Speck an 60 alte Bürger (nach der Stiftungsurkunde „fromme und ehrbare arme Wittibin zue Witzenhausen") vergeben wird.

2. Zum  Alter der  Boyneburg-Spende   Dr. Karl  Kollmann

Die Ausführungen Gerhard Seibs im vorangehenden Beitrag sind durch weitergehende Forschungen in jüngster Zeit zu ergänzen. Es ergibt sich daraus, dass auch vor der Mitte des 18. Jahrhunderts die Spende bestanden hat und sie in den Akten bis zum Dreißigjährigen Krieg zurückzuverfolgen ist.

Im Jahre 1650 erwarb die Landgrafschaft Hessen einen Teil des boyneburgischen Besitzes und zwar die hessischen Güter der Freiherrenlinie in Schwaben, der Nachkommen Konrads von Boyneburg, des „kleinen Heß“. Aus dem Jahre 1654 liegt die erste Amtsrechnung für das neue landgräfliche Amt Bischhausen vor. Unter der Rubrik „Innahm Möhlenschwein zue Reichensachsen“ heißt es dort:
„Nachdem Johannes Henckelmann vonn der Mittelmöhlen zue Reichensachsen 2 Schweine gebenn muß, derenn die vonn Boyneburg zue Stedtfeld alle Jahr eins bekommen, das anndere aber wechßelt; unnd kommt ein Jahr uffs Freyherrische - nunmehr ihre Fürstlichen Gnaden - und das annder Jahr uffs Laudenbachische Theil, davon der Speck uffm Gründonnerstag nach gehaltener Predigt, neben dem Brodt von 3 Malde Korn, zur Spende unnter die Armen außgetheilet wird, unnd ist solch Schwein dies Jahr zu ihre Fürstlichen Gnaden Teil anstattder Freiherrn hierher gefallen, dahero solches in Innahm bringe.“

Daraus ergibt sich, dass die Vereinbarung, das vom Reichensächser Müller zu liefernde Schwein wechselweise den Boyneburgern und dem Landesherrn zukommen zu lassen, aus der Zeit vor dem Verkauf im Jahre 1650 stammt. Vorher musste der Müller seine Abgabe ein Jahr an die Laudenbacher Linie, ein Jahr an die Freiherrenlinie leisten, hingegen war das andere Schwein an die Stedtfelder Linie jedes Jahr fällig. Die Spende ist also entweder von allen drei Linien gemeinsam ins Leben gerufen worden, wobei eine mit 1/2, die beiden anderen mit je 1/4 Anteil beteiligt war, - hier wäre nach Gründen für diese Verteilung zu fragen - oder aber die Stiftung geht vor die Zeit der Trennung der drei boyneburgischen Linien zurück. Die Freiherrenlinie spaltete sich Anfang des 16. Jahrhunderts von der Laudenbacher Linie ab, so dass diese beiden vorher ebenfalls zur Hälfte an der Stiftung beteiligt gewesen sein müssten. Wann die Trennung der späteren Stedtfelder Linie (der „weiße Stamm“) und der späteren Bischhausen-Laudenbacher (der „jüngere Stamm“) erfolgte, bleibt zukünftigen familienkundlichen Untersuchungen vorbehalten; jedenfalls sind diese Vorgänge bis ins frühe 14. Jahrhundert zurückzudatieren. Ob die Stiftung so weit zurückreicht. ist nicht zu sagen; mit großer Wahrscheinlichkeit ist sie jedoch älter als die Abspaltung der Freiherrenlinie, also spätestens in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts anzusetzen.

Kehren wir zurück zu der Bischhäuser Amtsrechnung von 1654. In der Rubrik „Ausgabe Korn“ heißt es dort: „Zuer Spennde auff Boineburg dieß Jahr donnerstag: nichts, sonndernn muß vonn deren vonn Boineburg dieß Jahr gegebenn werdenn.“ Auch die Abgabe an Korn wechselte also jährlich.

Dass diese etwas komplizierte Regelung zu Differenzen führen musste, ist leicht verständlich. Der Müller Henckelmann aus Reichensachsen stand in den Jahren 1670 sozusagen „zwischen den Fronten“, wenn er sein Schwein abliefern wollte und die boyneburgischen Linien wie auch der landgräfliche Amtmann sich darum stritten, wer denn dieses Jahr an der Reihe sei. Henckelmann schreibt am 2. Februar 1670:
„Nachdem ich jährlich ein Mühl Schwein von meiner Mühlen zu geben schultig bin, das 4 1/2 Gulden werth, so uf das Hauß Boyneburgk gehörig, undt auf den grünen Donnerstag daselbst unter die Armen außgespendet wirdt; es hat aber damit eine solche Beschaffenheit, daß es alle Jahr von einer Obrigkeit zu der ändern umbwechßelt; also wenns der Herr Amptsvogt zu Bischhaußen ein Jahr gehabt, so fällets das ander Jahr auf einen Juncker von Boyneburg Ludenbachischen Stammes undt so fortan.“

Zuvor hatte der Müller Schwierigkeiten gehabt, sein Schwein loszuwerden: „Anno 1669 den 20. Decembris ist Henckelmann der Möller von Reichensachßen herkommen, undt hat zu mir gewolt, bin aber nicht zu Hauße geweßen: so hat meine Frawe wieder den Möller gesagt, er soll das Gespeng Schwein bringen, wir müstens ufs Jahr schlachten“, berichtet Junker Philipp von Boyneburg zu Laudenbach. Das Schwein sei ihm in den Jahren 1654, 1658, 1662 und 1666 geliefert worden und stünde ihm demnach für das Jahr 1670 zu. Noch 1745 hatte sich an der Regelung wenig geändert. Zu dieser Zeit war der Mittelmüller zu Reichensachsen, Ewald Henckelmann, noch immer zu der betreffenden Leistung verpflichtet: „gibt jährlich Gnädigster Herrschaft und dem von Boyneburg zu Wichmannshausen weßchselweise ein fettes Schwein in natura, propter an Werth 4 Reichthaler.“ Die unsicheren rechtlichen Grundlagen der Stiftung, verursacht durch die Trennung der Stifterfamilie in mehrere Linien und das Hinzutreten des Staates als Rechtsnachfolger einer Linie, haben wohl im 18. Jahrhundert zu einer Neufassung der Stiftung geführt, die aber auf ein Alter von gut 500 Jahren zurückblicken kann.

3. Zur Sage und ihren Variationen

Die Sage von der Boyneburg (Die weiße Jungfrau auf der Boyneburg)
Nach einer Handschrift von 1874 -Predigtext der Pfarrgemeinde Datterode, jährlich an Himmelfahrt auf der Boyneburg verlesen
(siehe auch: Karl Gier in „Sagen unserer Heimat", Eigenverlag 2001).

Auf eine Zeit, da lebten auf der Boyneburg drei Schwestern zusammen. Der Jüngsten träumte in einer Nacht, - es war die Leidenswoche - es sei in Gottes Rat beschlossen, dass sie im Wetter sollte erschlagen werden. Am Morgen erzählte sie ihren Schwestern den Traum, und als es Mittag ward, stiegen Wolken auf, die immer größer und schwärzer würden, also, dass am Abend ein schweres Gewitter am Himmel hing und ihn alsbald ganz zudeckte. Das Wetter leuchtete, der Donner rollte von fern und kam näher und näher. Als nun das Feuer von allen Seiten herabfiel, sagte die Älteste: „Ich will Gottes Willen versöhnen, liebe Schwester und den Tod für dich leiden!“ und darauf ließ sie sich einen Stuhl hinaustragen, saß draußen einen Tag und eine Nacht und erwartete, dass der Blitz sie träfe. Aber die Blitze schlugen rechts und links ein, doch sie traf keiner.

Da stiegen am zweiten Tag die Wetterwolken von neuem auf, und der Regen prasselte, und der Donner brüllte, und die Blitze zuckten, dass es grässlich zu sehen und zu hören war. Und am zweiten Tag ging die zweite Schwester hinab und sprach zur Jüngsten: „Ich will Gottes Willen versöhnen, liebe Schwester, mir sei der Tod für dich beschieden!“ Und saß draußen den zweiten Tag und die zweite Nacht. Aber die Blitze verzehrten sie nicht. Doch schrecklicher tobte das Wetter am dritten Tag, und der Hagel und die Fluten verwüsteten die Fluren und die Gründe, dass alle Bewohner der Gegend wehklagten und heulten lauter als das Wetter.

Da sprach die dritte, die Jüngste: „Nun ist mir Gottes Wille deutlich; ich bin" s allein, die sterben muss: Des Herrn Wille geschehe!" Und sie ließ den Pfarrer (Anm.: aus Datterode) kommen, der ihr das Abendmahl reichen und die Schläfen salben musste mit dem heiligen Öl - und auch der Richter ward herbeigerufen, vor dem sie ein Testament machte und stiftete, dass alle Leute, die dem Schloss Boyneburg Untertan waren, an ihrem Todestag gespeist werden sollten unter Gottes freiem Himmel auf ewige Zeiten. Nachdem dies niedergeschrieben war, drückte sie ihren Siegelring dreimal auf das Pergament, stand auf und ging hinab in den Hof und setzte sich auf den Sessel, und in dem Augenblick fuhr ein Blitz auf sie herab und tötete sie.

Variation I

Das Fräulein von der Boyneburg
Aus: „Sagen und Märchen des Werralandes“, Werra-Verlagsgesellschaft m. b. H. Eschwege 1949

Als die Boyneburg noch mit Mauern und Türmen weit ins Land schaute, lebten dort drei adelige Fräulein. Von denen träumte eines Nachts die Jüngste, dass eine von ihnen vom Blitz erschlagen würde. Diesen Traum erzählte sie ihren Schwestern gleich am anderen Morgen, und als der Mittag kam, zog ein schweres Gewitter am Himmel auf, wie man es seit Menschengedenken nicht erlebt hatte. Drei Tage stand schon das schwere Wetter am Himmel und wich und wankte nicht; unaufhörlich rollte der Donner und zuckten die Blitze. Da ließ die Älteste einen Stuhl in den Burghof bringen und setzte sich darauf, aber es geschah ihr kein Leid. Auch der anderen, die sich nach ihr auf den Stuhl im Burghof setzte, tat das Wetter nichts. Da sprach die Jüngste: „Nun weiß ich, dass mich Gott gerufen hat, sein Wille geschehe.“  Nachdem sie dann gebeichtet und das heilige Abendmahl empfangen hatte, zog sie ihr weißes Festkleid an und schmückte ihr Blondhaar mit einem Blumenkranz, denn sie war noch sehr jung. Dann trat auch sie hinaus auf den Burghof. Da umfingen sie die roten Blitze wie mit einem feurigen Mantel. Als der Donner verhallt war, zog das Wetter davon; das Fräulein von Boyneburg aber war tot.

Die Eltern der Jungfrau stifteten ein Vermächtnis, nach dem der Pfarrer von Datterode am Todestage ihres Kindes auf der Boyneburg einen Gottesdienst abhalten muss, bei dem an die Armen der Gemeinde eine Spende von Brot und Speck ausgeteilt wird. Das geschieht auch in den Ruinen der Burg an jedem Gründonnerstag bis auf den heutigen Tag. Als aber einmal einer der Herren von Boyneburg diese alte Spende aufheben wollte, entstand in dem Burgberg ein solcher Geistertumult, dass man sich beeilte, das Versäumte nachzuholen.

Auch der Bruder Napoleons, König Jerome von Westfalen, hatte befohlen, die Spende zu unterlassen. Da hat er aber ein so schreckliches Gesicht gehabt, dass er seinen Finanzminister beauftragte, die Gelder für die Spende sofort wieder freizugeben.

Variation II

Die  Fräulein von  der  Boyneburg
Von den Gebrüdern Grimm aus: „Nordhessische Heimat; Land und Leute — einst und jetzt“, Heft l „Sagen, Schwänke, Schnurren und Schilderungen aus der Gegenwart",  herausgegeben von Boley  im Hirschgraben-Verlag, Frankfurt am Main, 1953

Einst lebten auf der Boyneburg drei Fräulein zusammen. Der Jüngsten träumte in einer Nacht, es sei in Gottes Rat beschlossen, dass eine von ihnen im Wetter sollte erschlagen werden. Morgens sagte sie ihren Schwestern den Traum, und als es Mittag war, stiegen schon die Wolken auf, die immer größer und schwärzer wurden, also dass abends ein schweres Gewitter am Himmel herzog und ihn bald ganz bedeckte und der Donner immer näher herbei kam. Als nun die Blitze von allen Seiten herab fielen, da sagte die Älteste: „Ich will Gottes Willen gehorchen, denn mir ist der Tod bestimmt.“ Sie ließ sich einen Stuhl hinaustragen und saß draußen einen Tag und eine Nacht und erwartete, dass der Blitz sie träfe. Aber es traf sie keiner. Da stieg am zweiten Tage die zweite herab und sprach: „Ich will Gottes Willen gehorchen, denn mir ist der Tod bestimmt“ und saß am zweiten Tag und die zweite Nacht; die Blitze versehrten auch sie nicht. Aber das Wetter wollte nicht fortziehen. Da sprach die dritte am dritten Tage: „Nun sehe ich Gottes Willen, dass ich sterben soll.“ Da ließ sie den Pfarrer holen, der ihr das Abendmahl reichen musste. Dann machte sie ihr Testament und bestimmte, dass an ihrem Todestage die Armen der Gemeinde gespeist und beschenkt werden sollten. Nachdem das geschehen war, ging sie getrost hinunter und setzte sich nieder. Nach wenigen Augenblicken fuhr ein Blitz auf sie herab und tötete sie.
Noch heute hält alljährlich am Himmelsfahrtstage der Pfarrer von Datterode auf der Boyneburg einen Gottesdienst ab. Danach wird Speck und Brot an die Armen verteilt.

Übrigens: In sicherlich fast jedem Haus zumindest in Datterode findet man auch heute noch einen „Knust“ des „Beinemwerklaibchens“, wie das Brot hier genannt wird – zum Schutz gegen Blitzschlag! Heutzutage wird an jeden Einwohner/jede Einwohnerin über 70 Jahre des ehemaligen Gerichts Boyneburg ein Brot vergeben. Pro Ehepaar jedoch nur eines. Jedes Schulkind bis zur 8. Klasse erhält auch nach wie vor ein Brot. Die über 80jährigen erhalten ein Stück Speck. Gerade für die älteren Einwohner ist das „Beinewerklaibchen“ unverzichtbar. Können sie selbst das Plateau an Himmelfahrt nicht mehr besteigen, so gibt es doch mmer wieder gute „Geister“, die ihren Verwandten, Freunden und Nachbarn das Brot mitbringen!

Die Geschichte lebt!







Zu Himmelfahrt 2014 war einmal mehr der Hessische Rundfunk (hr) mit einem Filmteam und Moderator Holger Weinert auf der Boyneburg zugegen.
Trotz strömenden Regens waren wieder viele Begeisterte aus nah und fern zum Plateau gewandert.
Links: Otto von Boyneburgk einmal mehr "in Aktion"; rechts Holger Weinert (hr) "darf beim Verteilen" helfen

1 „850 Jahre Datterode“ – Der Festausschuss Datterode, Verlag Friedrich Gajewski, Datterode 1991, m. w. N.

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