§ 1 Allgemeines
Der Mindestjahresbeitrag ist auf das Kalenderjahr bezogen.
§ 2 Beitragshöhe für Vereinsmitglieder
Der Mindestjahresbeitrag wird auf 10 € festgelegt.
§ 3 Fälligkeit
Der Mindestjahresbeitrag wird am Anfang des Kalenderjahres fällig.
§ 4 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder gemäß § 4a der Vereinssatzung sind von der Zahlung des
Mindestjahresbeitrages freigestellt.
§ 5 Verminderter Beitrag für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist
ein Mindestjahresbeitrag von 5 € zu erheben. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres
gilt der Mindestjahresbeitrag entsprechend § 2.
§ 6 Verminderter Beitrag für Auszubildende und Studierende
Für Auszubildende und Studierende wird der Mindestjahresbeitrag von 5,-- € bis zum
Ende der Ausbildung bzw. Studiums, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
festgelegt. Danach gilt der Mindestjahresbeitrag gemäß § 2.
§ 7 Änderungen der Mindestjahresbeiträge
Änderungen der Mindestjahresbeiträge sind durch eine Mitgliederversammlung
zu beschließen. Dazu sind die Stimmen von zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder erforderlich.
§ 8 Gültigkeit
Die Beitragssatzung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. März 2011
am 01. April 2011 in Kraft.
gez. gez.
Thomas Beck Heiko Beck
Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender
Information zum SEPA-Lastschriftmandat ab 01.02.2014: