Beitragssatzung des Heimatvereins Datterode e. V.

§ 1   Allgemeines

Der Mindestjahresbeitrag ist auf das Kalenderjahr bezogen.

       

§ 2   Beitragshöhe für Vereinsmitglieder

Der Mindestjahresbeitrag wird auf 10 € festgelegt.

       

§ 3   Fälligkeit

Der Mindestjahresbeitrag wird am Anfang des Kalenderjahres fällig.

       

§ 4   Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder gemäß § 4a der Vereinssatzung sind von der Zahlung des

Mindestjahresbeitrages freigestellt.

       

§ 5   Verminderter Beitrag für Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist

ein Mindestjahresbeitrag von 5 € zu erheben. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres

gilt der Mindestjahresbeitrag entsprechend § 2.

       

§ 6   Verminderter Beitrag für Auszubildende und Studierende

Für Auszubildende und Studierende wird der Mindestjahresbeitrag von 5,-- € bis zum

Ende der Ausbildung bzw. Studiums, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,

festgelegt. Danach gilt der Mindestjahresbeitrag gemäß § 2.

       

§ 7   Änderungen der Mindestjahresbeiträge

Änderungen der Mindestjahresbeiträge sind durch eine Mitgliederversammlung

zu beschließen. Dazu sind die Stimmen von zwei Drittel der

anwesenden Mitglieder erforderlich.

       

§ 8   Gültigkeit

Die Beitragssatzung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. März 2011

am 01. April 2011 in Kraft.

       

     

gez.                                              gez.

 

Thomas Beck                               Heiko Beck

Vorsitzender                                Stellvertretender Vorsitzender

 

 

 

 

Information zum SEPA-Lastschriftmandat ab 01.02.2014:

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